Allg. Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Artikel 1: Angebote
Unsere Angebote sind immer unverbindlich und gelten vorbehaltlich eines Verkaufs sowie in den Grenzen des Warenlagers. Sie können im Falle von bedeutenden Änderungen auf dem Markt und insbesondere im Falle einer Erhöhung der Löhne und der Sozialabgaben oder auch der Rohstoffpreise angepasst werden. Außer bei anders lautenden Angaben in unseren besonderen Bedingungen gelten unsere Preise ab Werk. Falls keine Bestätigung des Verkaufspreises gegeben worden ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise angewandt. Diese Preise betreffen nur die Lieferung der Waren, ohne Installation, Montage… es sei denn, diese sind Bestandteil des ursprünglichen Angebotes oder des Vertrages. Ansonsten werden diese zusätzlich zum Preis der Waren oder Lieferungen in Rechnung gestellt. Wenn wir den Transport übernehmen, gehen alle Transportkosten zu Lasten des Kunden, hierin einbegriffen die Kosten der Verpackung, des Transports und der Aufbewahrung, die Kosten und Gebühren der Verzollung… Unsere Muster gelten nur als Vorlage und können Veränderungen erfahren. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, leichte Änderungen an den Maßen, an der Qualität und am Farbton unserer Angebote oder Muster vorzunehmen. Eine Warenrücknahme wird nur mittels ausdrücklicher Genehmigung zugestanden. Die Rücknahme wird mit Kosten in Höhe von 5% des zurückgenommenen Warenwertes berechnet. Dieser Warenwert wird aufgrund der zum Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung geltenden Verkaufspreise bestimmt, ansonsten aufgrund derjenigen, die zum Zeitpunkt des Erhalts der Bestellung anwendbar waren.
Artikel 2: Lieferung und Risikoübergang
Die Lieferfristen werden nur informationshalber angegeben und sind nicht verbindlich: Sie können keinerlei Entschädigung im Falle einer Nichteinhaltung zur Folge haben. Außer bei anders lautenden Angaben in unseren besonderen Bedingungen gelten unsere Preise ab Werk. Die Risiken gehen mit dem Verladen im Unternehmen auf den Kunden über, dies selbst im Falle einer Teillieferung oder wenn der Lieferant die Montage noch durchführen muss. Der Kunde trägt somit alle Risiken der Verkauften Waren ab deren Lieferung, insbesondere auch diejenigen des Transports, selbst wenn wir diesen übernehmen oder organisieren. Der Kunde muss die Lieferung der verkauften Waren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen ab Versand einer Mitteilung, die ihn darüber informiert, dass diese zu seiner Verfügung gehalten wird, in unseren Einrichtungen, entgegennehmen. Falls die Waren nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgeholt werden, werden diese berechnet und auf seine Kosten, Risiken und Gefahren zwischengelagert. Im Falle höherer Gewalt sowie in den hiernach aufgeführten Fällen haben wir die Möglichkeit, entweder die Produktion und die Lieferung während der sich hieraus ergebenden Behinderung zuzüglich einer adäquaten Frist für die Wiederaufnahme der Arbeit, aufzuschieben oder aber den Vertrag wegen Nichtausführung eines Teils desselben aufzulösen. Diese Regel ist ebenfalls im Falle von Störungen im Unternehmen anwendbar, die insbesondere – die Aufzählung ist nicht erschöpfend – durch Sozialkonflikte, Maschinenausfälle, Rohstoffmangel, Mangel an Unterhaltsprodukten sowie Verspätungen bei Zulieferern hervorgerufen werden können. Wenn diese Verspätung die Dauer von drei Monaten übersteigt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag nach einer Verlängerung der ursprünglichen Lieferfrist wegen Nichtausführung eines Teils desselben aufzulösen. Wenn die Lieferfrist verlängert wird oder wenn wir von unserer Lieferverpflichtung befreit sind, kann der Kunde keinerlei Recht auf Entschädigung des Schadens geltend machen, den er diesbezüglich erlitten hat.
Artikel 3: Annahme
Die Waren gelten zum Zeitpunkt des Verladens „ab Werk“ als durch den Kunden angenommen. Keinerlei Ware kann ohne unsere schriftliche Genehmigung zurückgesandt werden. Diese Genehmigung enthält keinerlei schädigende Anerkennung unsererseits und gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis dafür, dass die zurückgeschickten Waren defekt oder nicht konform wären.
Artikel 4: Haftungsbegrenzung
Ab dem Zeitpunkt der Lieferung tragen wir keinerlei andere Haftung mehr als diejenigen, die für den Fall der Annahme oder der Garantie vorgesehen sind. Demzufolge haften wir in keinerlei Hinsicht für Unfälle, Körperschäden, Beschädigung an anderen Gütern als die verkaufte Ware, für Einkommensverluste oder für irgendwelche andere Schäden, die sich direkt oder indirekt aus Mängeln der Waren ergeben könnten. In allen Fällen, in denen unsere Haftung aufgrund der Qualität oder der Übereinstimmung unserer Waren gegeben sein könnten, ist diese strikt auf den Ersatz unsererseits und zu unseren Lasten der nicht übereinstimmenden Waren beschränkt, wobei jeder andere Schadenersatz ausgeschlossen ist.
Artikel 5: Reklamationen
Alle Reklamationen müssen innerhalb von acht Tagen ab Erhalt der Ware per Einschreibebrief geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als verspätet und sind somit unzulässig. Der Kunde wird die strittige Ware bewahren, um eine kontradiktorische Feststellung im Beisein eines Vertreters der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Kunde wird gegebenenfalls die notwendigen Schritte bei den Spediteuren, Versicherern und anderen Zwischenpersonen unternehmen, um so sowohl seine eigenen Rechte als auch diejenigen der Gesellschaft zu wahren.
2. ALLGEMEINE UNTERNEHMENSBEDINGUNGEN
Artikel 6: Angebot – Preis
6.1 Unsere Angebote werden aufgrund der Angaben erstellt, die uns zum Zeitpunkt der Preisanfrage durch den Kunden und unsere Lieferanten übermittelt werden. Außer im Falle anders laufender Angaben in unseren besonderen Bedingungen beträgt die Gültigkeitsdauer der Angebote sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist sind sie hinfällig. Die Bestellungen, denen kein schriftliches Angebot unsererseits vorausgegangen ist, binden uns nur, wenn wir diese schriftlich angenommen haben. Die Fristen werden nur Informationshalber angegeben und sind grob geschätzt. Sie können im Falle ihrer Nichteinhaltung keinerlei Anrecht auf Schadenersatz bedingen. Alle Ereignisse wie Unfälle, Feuer, Streiks, Aufruhr, fehlende Sicherheitsmaßnahmen, Unwetter, usw., durch die die Qualität unserer Arbeit beeinflusst wird, werden als Fall höherer Gewalt angesehen: Die sich hieraus ergebenden Unterbrechungen unserer Arbeiten können keinerlei Schadenersatz bedingen.
6.2 Wir erstellen unser Preisangebot aufgrund der uns durch den Kunden erteilten Angaben und vor allem aufgrund der angegebenen Flächenmaße. Jede Differenz von 5% oder mehr, wird in Rechnung gestellt. Alle zusätzlichen Arbeiten aufgrund von nicht durch den Kunden angegebenen Besonderheiten werden in Regie berechnet. Dem Vorstehenden kann keinerlei Pauschalklausel, absolute Pauschale oder analoge Klausel entgegengehalten werden. Falls keine gemeinsame Vermessung besteht, gelten unsere Messungen. Unsere Preise gelten für ununterbrochene Arbeiten. Alle Kosten, die sich aus einer Unterbrechung der Arbeiten ergeben sollten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet für das Material und die auf der Baustelle gelagerten Waren: Er schuldet eine Entschädigung für alle verschwundenen, beschädigten oder verdorbenen Gegenstände. Er wird zu diesem Zweck alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Überwachung der Baustelle sicherzustellen.
Artikel 7: Abnahme
7.1 Die vorläufige Abnahme: Die Übermittlung der endgültigen Rechnung gilt als Antrag auf vorläufige Abnahme. Wenn der Kunde diese nicht innerhalb von fünfzehn Tagen ab Übermittlung dieser Rechnung durchführt, so gilt die vorläufige Abnahme als gewährt. Jegliche Inbesitznahme oder Nutzung unserer Arbeiten durch den Kunden vor Erstellung eines Protokolls der Abnahme gilt von Rechts wegen als stillschweigende vorläufige Abnahme. Ab diesem Datum läuft die Frist der Zehnjahresgarantie.
7.2 Endgültige Abnahme: Die endgültige Abnahme tritt von Rechts wegen spätestens ein Jahr nach der vorläufigen Abnahme ein, wenn zwischenzeitlich keinerlei Maßnahme getroffen wurde.
Artikel 8: Haftung
Wenn der Kunde oder sein technischer Berater uns trotz unserer schriftlichen und begründeten Vorbehalte die Nutzung eines Materials einer bestimmten Qualität, einer bestimmten Herkunft oder eines bestimmten Typs oder auch ein bestimmtes Ausführungsverfahren vorschreibt, sind wir von jeglicher Haftung aufgrund von Mängeln, die ihren Ursprung in der Wahl dieses Materials oder Ausführungsverfahrens finden, befreit. Der Kunde haftet Drittpersonen und insbesondere den Nachbarn gegenüber für alle Schäden, die als unweigerliches Resultat der Ausführung der Arbeiten anzusehen sind, wenn uns diesbezüglich keinerlei Fehler angelastet werden kann. Gleiches gilt für den Fall, dass Wall & Facade Solutions GmbH Subunternehmer oder Dienstleister ist und Materialien von ihrem Auftraggeber erhält.
Artikel 9: Garantie
9.1 Zehnjahresgarantie: Wir übernehmen die in den Artikeln 1792 und 2270 des Zivilgesetzbuches vorgeschriebene Zehnjahresgarantie. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Garantie am Tage der ausdrücklichen und/oder stillschweigenden vorläufigen Abnahme der Arbeiten zu laufen beginnt.
9.2 Vertragliche Garantie: Wir gewähren eine vertragliche Garantie für alle Mängel aufgrund von Materialfehlern und/oder Fehlern in der Ausführung der Arbeiten während einer Frist von sechs Monaten, die zum Zeitpunkt der ausdrücklichen und/oder stillschweigenden vorläufigen Abnahme der Arbeiten zum Zeitpunkt der Lieferung zu laufen beginnt. Die Garantie kann nur geltend gemacht werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
-Der Mangel macht die Ware in einem bedeutendem Maße für den Gebrauch, für den sie üblicherweise bestimmt ist, oder für einen speziellen, ausdrücklichen in den besonderen Bedingungen des Verkaufs angegebenen Gebrauch, unbrauchbar.
-Unsere Waren wurden sachgemäß gehandhabt und gelagert.
-Die Installation, das Verlegen und die Montage wurden laut den Normen, Direktiven und Regeln der Kunst sowie laut unseren Anweisungen und Gebrauchsanweisungen durchgeführt.
-Die Mängel wurden uns innerhalb der hiernach angeführten Fristen mitgeteilt.
-Die Ware und die angeführten Mängel wurden überprüft.
-Die Ware wird unter normalen Bedingungen genutzt.
9.3 Reklamationen: Um die Garantie geltend machen zu können, muss der Kunde uns alle Reklamationen oder Zwischenfälle im Rahmen der Arbeiten innerhalb einer maximalen Frist von acht Tagen ab dem Datum der Feststellung oder ab dem Datum, an dem die Mängel hätten festgestellt werden müssen, per Einschreibebrief mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Reklamation als verspätet und somit unzulässig angesehen.
9.4 Garantie: Unsere Verpflichtungen in Bezug auf die vertragliche Garantie werden während der gesamten Zeitspanne ausgesetzt, während welcher der Kunde:
-Es entweder versäumt, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen,
-oder aber es versäumt, die Kosten unserer Besuche, Untersuchungen, Reparaturen oder andere Interventionen, deren Kosten zu Lasten des Kunden gehen, zu begleichen. In diesem Fall haften wir keinesfalls für eine Verschlimmerung der Mängel wegen fehlender Intervention während einer solchen Aussetzung. Die Dauer der vertraglichen Garantie wird nicht um die Dauer der Aussetzungsperiode(n) verlängert.
9.5 Ausschluss der Garantie: Von der vertraglichen Garantie sind ausgeschlossen:
-Die Mängel an den Arbeiten, die eine direkte oder indirekte Folge einer Bewegung des Untergrundes oder generell aller Ursachen sind, die nicht in Verbindung mit den Leistungen der Gesellschaft stehen;
-Die zum Zeitpunkt der vorläufigen Abnahme der Arbeiten sichtbaren Mängel derselben, die nicht im Protokoll dieser Abnahme angeführt worden sind.
Der Kunde verliert das Anrecht auf vertragliche Garantie in folgenden Fällen:
-Wenn die Arbeiten nicht in einem guten Zustand unterhalten werden,
-Wenn der Kunde oder eine Drittperson weitere Arbeiten an den Arbeiten selbst, auf den Arbeiten oder an den Strukturen vornimmt.
-Wenn die ursprüngliche Bestimmung der Arbeiten geändert wird. Die Verpflichtungen des Ausführenden in Bezug auf die vertragliche Garantie werden während der gesamten Zeitspanne ausgesetzt, während der der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet.
9.6 Für den Fall, dass wir Fremd- oder Servicearbeiten ausführen und uns von unserem Kunden Material beigestellt werden, erstreckt sich die Gewährleistung ausschließlich auf unsere Lieferung und Leistung.
3. GEMEINSAME ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Artikel 10:
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen regeln unsere vertraglichen Beziehungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die in unseren Angeboten angeführt sind. Aufgrund der Bestellung des Kunden wird vorausgesetzt, dass der Kunde die vorliegenden allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis genommen und deren Anwendung unter Ausschluss aller anderen – worunter auch seine eigenen – akzeptiert hat. Unsere allgemeinen Bedingungen stehen dem Kunden jederzeit zur Verfügung und er kann diese jederzeit anfordern. Unser Stillschweigen in Bezug auf durch den Kunden vorgelegte allgemeine Bedingungen kann auf keinen Fall als Stillschweigendes Anerkenntnis derselben ausgelegt werden.
Artikel 11: Reklamation
Im Falle einer Reklamation wie im Rahmen der Artikel 3 und 8 dargelegt begrenzt sich unsere Garantie auf die strickte Reparatur des Mangels (Ersatzteile und Arbeitslohn) oder auf den Ersatz der defekten Ware, wobei jegliche Auflösung des Verkaufs sowie jeglicher Schadensersatz ausgeschlossen ist. Die farblichen Unterschiede, welche die Keramikprodukte aufweisen könnten, stellen keinen Mangel dar. Dies gilt ebenfalls für oberflächliche von geringer Bedeutung (Farbe und Form) sowie für andere äußerliche Veränderung, die sich an den Materialen zeigen könnten, ohne jedoch insoweit deren Qualität zu beeinträchtigen. Generell muss der Kunde alle Maßnahmen treffen, die dazu angetan sind, die Ausführung des Vertrages zu erleichtern.
Artikel 12: Annullierung der Bestellung
Außer im Falle höherer Gewalt wird die geleistete Anzahlung im Falle einer Annullierung der Bestellung durch den Kunden von Rechts wegen einbehalten. Darüber hinaus können zusätzliche Entschädigungen für verauslagte Kosten zur Vorbereitung der Ausführung der Bestellung verlangt werden.
Artikel 13: Preis
Alle unsere Preisangaben verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sind in Euro (€) angegeben. Jede Erhöhung der Mehrwertsteuer oder jeglicher anderer Steuer zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und demjenigen der Lieferung geht zu Lasten des Kunden.
Artikel 14: Zahlung
Vorbehaltlich anders lautender Bedingungen sind alle unsere Rechnungen am Sitz unserer Gesellschaft in Bar zahlbar. Bei Bestellung wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages der Rechnung, Mehrwertsteuer einbegriffen, bezahlt. Im Falle eines Verzuges in der Begleichung einer Rechnung zu ihrem Fälligkeitstag wird die Gesamtheit der Rechnung des Kunden sofort einforderbar. Alle zu ihrem Fälligkeitstag unbezahlt gebliebenen Rechnungen tragen von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen zum Satz von 1% pro Monat ab dem Fälligkeitstag auf die Gesamtheit der fällig gestellten Forderung. Alle zu ihrem Fälligkeitstag unbezahlt gebliebenen Rechnungen werden außerdem von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um eine reduzierbare Pauschalentschädigung von 10% des unbezahlt gebliebenen Betrages mit einem Mindestbetrag von 50€ erhöht. Falls wir Kenntnis von Umständen erhalten, die glauben lassen, dass sich die Kreditwürdigkeit aufkommen lassen würden, haben wir das Recht, den Restbetrag seiner Schuld zu fordern, selbst wenn wir einen Scheck akzeptiert haben. In einem solchen Fall haben wir außerdem das Recht, die vorzeitige Zahlung oder die Bestellung von Sicherheiten zu fordern und, falls diese nicht innerhalb der gesetzten Fristen geleistet würden, den Vertrag aufzulösen. Die Zahlungen werden ausschließlich an die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsinstitute getätigt. Wir behalten uns das Recht vor, Wechsel anzunehmen. Wechsel und Schecks, die als Zahlung übergeben werden, gelten erst als Zahlungsmittel, wenn sie einkassiert worden sind. Im Falle des Einkassierens von Wechseln gehen die Gebühren und Steuermarken sowie die von uns auferlegten Skontokosten zu Kosten des Kunden und sind ab dem Tage Ihrer Erhebung geschuldet. Für den Fall eines Zahlungsverzuges behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen, die sich aus dem vorliegenden Vertrag oder aus vorherigen oder späteren Verträgen ergeben, ohne Inverzugsetzung auszusetzen und diese vorbehaltliche einer anderen Anweisung wieder aufzunehmen, sobald die Zahlungen reguliert worden sind.
Artikel 15: Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Preises. Bis zur vollständigen Zahlung des Preises dürfen die Waren durch den Kunden nicht ohne schriftliches Einverständnis unserer Gesellschaft weiterverkauft, veräußert, in Pfand gegeben werden, usw. Der Kunde ist verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu verwahren und auf seine eigenen Kosten zu lagern, sie zu identifizieren und sie uns auf unsere erste Anfrage hin zurückzuerstatten. Er haftet für alle Wertminderungen, für die Kosten der Rücknahme und für den entgangenen Gewinn. Im Falle einer Veräußerung, ungeachtet der Tatsache, ob diese nun vor oder nach der Lieferung, der Vermischung, der Verarbeitung oder der Umwandlung der Waren stattgefunden hat, tritt der Kunde bereits jetzt seine eigenen Forderungen zu Lasten seiner Kunden ab, dies ebenfalls wenn diese auch den Lohn für Arbeitsleistungen enthalten, hierin einbegriffen alle Nebenrechte und Sicherheiten bis in Höhe des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Warenwertes, der aufgrund des Betrages unserer Rechnung oder des entsprechenden Teils derselben berechnet wird. Der Kunde verpflichtet sich, uns diese Abtretung auf unsere Anfrage hin zu erklären und uns die Namen und Adressen der Drittschuldner sowie den Betrag seiner Forderung mitzuteilen. Der Kunde muss die Waren versichern und vor Brand und Diebstahl schützen. Er muss uns den Beweis der Versicherung auf einfache Anfrage hin vorlegen. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle eventuellen Forderungen im Rahmen der Beschädigung, der Zerstörung oder des Diebstahls unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ab. Die Waren, die nach einer Inverzugsetzung unbezahlt bleiben, werden durch unsere Gesellschaft zurückgenommen. Der Kunde ermächtigt diese ausdrücklich und unwiderruflich, gegebenenfalls in die Örtlichkeiten einzutreten, wo diese gelagert liegen.
Artikel 16: Auflösung
Wir haben das Recht, den Vertrag im Falle einer schwerwiegenden Nichtausführung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden von Rechts wegen durch Zustellung dieses unseres Willens per Einschreibebrief an den Kunden, aufzulösen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dieser es versäumt, die Lieferung der Waren innerhalb der ihm gesetzten Frist entgegenzunehmen, wenn er sich seit mehr als dreißig Kalendertagen mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug befindet oder wenn sich herausstellt, dass er eine seiner Hauptverpflichtungen nicht ausführen wird, oder ernsthaft daran gezweifelt werden kann, dass er diese ausführen wird, und dies noch bevor diese Verpflichtung einforderbar ist. Im Falle der Auflösung des Vertrages in Anwendung des vorstehenden Absatzes schuldet der Kunde uns eine Entschädigung, die pauschal auf 15% des Verkaufspreises festgesetzt wird.
Artikel 17: Das Recht am intellektuellen Eigentum – technische Daten
Die Illustrationen, Zeichnungen, Dokumente, … und Informationen aller Art, welche die Wall & Facade Solutions GmbH erteilt hätte, bleiben das Eigentum dieser letzteren. Sie dürfen nur mit vorherigem Einverständnis der Wall & Facade Solutions GmbH verbreitet oder genutzt werden. Unsere Produkte dürfen nur unter den geschützten Markenzeichen verteilt werden und dürfen nur mit unserer vorherigen Zustimmung exportiert werden. Falls der Kunde unser Waren veräußern würde, muss er seinen eigenen Käufern dieselbe Verpflichtung auferlegen. Der Kund ist verpflichtet, persönlich zu überprüfen, ob die ihm gelieferte Ware seinen Bedürfnissen entspricht und ob die vorgeschlagene Ausführung seine Zwecken gerecht wird. Unsere Empfehlungen werden unter allen Vorbehalten gegeben und können keinerlei Haftung unsererseits bringen.
Artikel 18: Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft des Verkäufers. Alle Streitfälle, die sich direkt oder indirekt auf unsere vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden beziehen, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtshöfe des Gerichtsbezirks LÜTTICH. Wir sind jedoch berechtigt, den Streitfall vor dem für den Wohnsitz des Schuldners zuständigen Gericht anhängig zu machen. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem belgischen Recht. Eine vollständige oder teilweise Nichtigkeit einer der verschiedenen Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.